Beerdigung und Corona – ein komplexes Thema. Wir haben für Sie die wichtigsten Auflagen zusammengefasst.

Seit dem Frühjahr 2019 bedingt eine weltweite Pandemie unser Leben. Aufgrund von Corona ist nichts mehr so, wie es einst war. Auch das Bestattungswesen ist davon betroffen. Stetig wechselnde Auflagen und missverständliche Aussagen führen oftmals zu Verunsicherung bei Trauernden. Dies stellt, gerade in der so besonderen Zeit des Abschiednehmens, eine zusätzliche Belastung dar. Zur Orientierung haben wir ein paar übergeordnete Aspekte zum Thema „Beerdigung und Corona“ für Sie zusammengestellt. (Stand: 15. Januar 2022)

Dieser Artikel behandelt folgende Themen:

  • Ob eine Bestattung als „klassische Veranstaltung“ zählt
  • Wer das Hausrecht bei einer Zeremonie hat
  • Welche Abstandsregeln gelten
  • Wie viele Gäste geladen werden dürfen
  • Welche Vorteile es bei Bestattungen im Freien gibt

Zunächst: Die Auflagen verändern sich stetig und sind zudem abhängig von Faktoren wie Bundesland und Inzidenz-Wert. Bitte beachten Sie daher unbedingt die aktuellen Bestimmungen der Bundesregierung!

Beerdigung und Corona – Welche Bestimmungen gelten für Bestattungen?

Übergeordnet gilt: Eine Bestattung ist keine „klassische Veranstaltung“. Es gelten also nicht per se die gesetzlichen Bestimmungen für Events. Auch ist der Bestatter nicht der Veranstalter. Vielmehr fungiert er als Bindeglied zwischen dem Auftraggeber (den Hinterbliebenen) und dem Friedhof. Das Hausrecht liegt beim Friedhof. Selbstverständlich hat sich die Friedhofsverwaltung an die gesetzlichen Auflagen zu halten, jedoch kann sie diese auch individuell anpassen.

Dies ist der Fall, wenn bestimmte Hygiene- und Teilnahmeregeln nicht gewährleistet werden können. Wenn beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Gästen gesetzeskonform wäre, die Kapelle aber zu klein ist, um die Abstandsregel einzuhalten, dann verringert sich die erlaubte Gruppengröße. Es kann also sein, dass in analoger Gemeinde zeitgleich sowohl eine ganz kleine als auch eine etwas größere Gedenkfeier umgesetzt wird – je nachdem, für welchen Beisetzungsort sich die Hinterbliebenen entschieden haben.

Warum Trauerzeremonien im Freien etwas einfacher sind

Etwas weniger komplex sind Trauerfeiern, die draußen abgehalten werden. Hier sind – aufgrund des Platzes und der naturgegebenen Durchlüftung – wesentlich mehr Gäste erlaubt, die aktuell zulässigen Personenzahlen gehen wir mit Ihnen vor der Beisetzung durch. Zudem entfällt – so der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann – die Maskenpflicht.

Mit dem Tod eines geliebten Menschen verliert man vieles, niemals aber die gemeinsam verbrachte Zeit.

(unbekannt)

Sofern die Beisetzung beendet ist, gelten neue Bestimmungen

Zumeist gehört zum Abschied nicht nur die Trauerzeremonie, sondern auch das anschließende Zusammenkommen beim Trauerkaffee. Hier gelten dann nochmals neue Bestimmungen. Je nachdem, wo die Trauergesellschaft sich zusammenfindet, greifen die Auflagen der Gastronomie  oder die von privaten Zusammenkünften. Dies gilt übrigens auch, wenn der sogenannte „Leichenschmaus“  in Räumlichkeiten der Friedhofsverwaltung stattfindet.

Unabhängig von den aufgezeigten aktuellen und individuellen Bestimmungen gelten diese allgemeinen Verhaltensregeln für Beerdigungen (Stand: Februar 2022):

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
  • Es herrscht Maskenpflicht (mindestens) beim Bewegen im Raum.
  • Von körperlichen Beileidsbekunden, wie Händeschütteln oder Umarmungen ist abzusehen.
  • Beim Auslegen von Kondolenzlisten ist darauf zu achten, dass jeder einen neuen Stift benutzt.
Wälder

„Eine Großartigkeit an den Bäumen ist, dass ihre Krone in den Himmel strebt und die Wurzeln fest in der Erde haften.“

(Kurt Haberstich)

Sie interessieren sich für eine naturnahe Bestattung unter einem eigenen RUHEBAUM?

Erste Impressionen erhalten Sie in unserer Onlineführung. Fühlen Sie sich darüber hinaus herzlich willkommen, ganz persönliche Eindrücke bei einem Besuch unserer drei RUHEBAUM Standorte  zu sammeln. Sehr gerne bieten wir Ihnen – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich – Führungen mit einem RUHEBAUM Förster an. Entweder an jedem ersten Samstag im Monat mit einer kleinen Gruppen oder ganz nach Ihren individuellen Terminvorstellungen. Für beide Angebote kontaktieren Sie uns bitte unter Telefon 09081-8052621, schreiben Sie uns unter info@meinruhebaum.de oder buchen Sie hier direkt online einen Termin.

Sie haben Lust auf noch mehr Wissenswertes?

Im RUHEBAUM-Magazin erfahren Sie in regelmäßigen Abständen Wissenswertes rund um die Themen „Sterben, Tod und Trauer“. Zudem halten wir Sie über Neuerungen in Bezug auf „Beerdigung und Corona“ auf dem Laufenden. Und selbstverständlich gibt es auch zum Thema „Wald und naturnahe Bestattungen“ immer wieder wertvolle Impulse. Tragen Sie sich gerne in unseren Newsletter ein, um keinen Artikel zu verpassen.