Wir haben 5 Fakten zum deutschen Bestattungsrecht für Sie zusammengetragen.

In diesem Artikel erfahren Sie Wissenswertes rund um die Besonderheiten des deutschen Bestattungsrechtes. Unter anderem informieren wir Sie über diese Themen:

Frage 1: Gibt es in Deutschland ein Bestattungsgesetz?

Klares „jein“: Denn ja, in Deutschland gibt es Bestattungsgesetze – jedoch keine bundesweit einheitlich geltenden. Das Bestattungsrecht ist Ländersache und so gibt es tatsächlich 16 verschiedene Gesetze über das Leichen- und Bestattungswesen (kurz BestG).  Jedes Bundesland hat ein eigenes. Ursprünglich wurden die Gesetze aus religiösen und hygienischen Gründen erlassen. Sie regelten den konformen Umgang mit Verstorbenen und dienten in vergangenen Jahrhunderten, insbesondere zur Vermeidung von Seuchen.

Frage 2: Darf ein Verstorbener daheim aufgebahrt werden?

Prinzipiell ist es in allen Bundesländern erlaubt, dass Verstorbene zu Hause aufgebahrt werden. So können die Angehörigen in vertrauter Atmosphäre in aller Ruhe von dem geliebten Menschen Abschied nehmen. In den meisten Bundesländern ist die heimische Aufbahrung bis zu 36 Stunden möglich. Ausnahme bilden Thüringen, mit 48 Stunden, sowie Brandenburg und Sachsen, mit 24 Stunden.  Das Bayerische Bestattungsgesetz nennt keine konkrete Frist. In allen Bundesländern ist eine längere Aufbahrung zu Hause auf Antrag möglich.

Frage 3: Was ist eine Todesbescheinigung?

Die Todesbescheinigung, auch Totenschein oder Leichenschauschein genannt, ist eine öffentliche Urkunde. Da das Bestattungsgesetz Ländersache ist, variiert der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben. In allen muss jedoch ein Arzt den Tod eines Menschen mit Personalien, Sterbeuhrzeit, Todesursache und Ort des Todesfalls bestätigen. Diese Bescheinigung ist auch bei Totgeburten, ab einem Geburtsgewicht von 500 g notwendig. Wichtig: Die Todesbescheinigung ist nicht die Sterbeurkunde. Letztere wird im Standesamt ausgestellt und hat den Todesbescheinigung als Grundlage.

Frage 4: Gibt es Transportvorschriften für Tote?

Die Bestattungsgesetze alle Bundesländer verbieten es Privatpersonen, einen Leichnam zu transportieren. Die Überführung eines Verstorbenen muss von einem Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden. Diese dürfen für den Transport nur speziellen Sonderfahrzeuge (DIN 15081) nutzen. Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Landweg, dem Luftweg oder dem Seeweg vorgenommen werden. Jeder verstorbene Mensch wird mindestens zweimal (Erdbestattung) bzw. dreimal (Feuerbestattung) überführt: Die erste Überführung ist die Abholung  vom Sterbeort. Von hier wird der Verstorbene – für die hygienische Versorgung, das Einkleiden und das Einbetten – in die Räumlichkeiten des Bestatters gebracht. Bei einer Erdbestattung ist die zweite Überführung der Transport vom Bestatter zur Beisetzungsstätte. Bei einer Feuerbestattung kommen die Überführungen des Leichnams zum Krematorium und zurück hinzu. Wenn eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet wird, ist eine zusätzliche Überführung notwendig.

Frage 5: Wann darf eine Beerdigung frühestens stattfinden?

Der früheste Zeitpunkt, an dem eine Bestattung stattfinden darf, ist in den meisten Bundesländern 48 Stunden nach dem offiziellen Tod eines Menschen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Hier können Verstorbene (z. B. aus religiösen Gründen) auch schon vorher beerdigt werden. Die 48-Stunden-Frist soll gewährleisten, dass bei Bedarf noch eine Obduktion und/oder Spurensicherungen angeordnet werden kann.

Während die Minimalfrist in den Bundesländern nahezu analog ist, variiert die  Maximalfrist stark. Für die Erdbestattung oder Einäscherung gelten Fristen von vier (z.B. Bayern) bis zu zehn (z.B. Nordrhein-Westfalen) Tagen. Von der Frist ausgenommen sind Überführungen über Ländergrenzen hinweg sowie Sonderfälle, die per Antrag vom Ordnungsamt genehmigt werden müssen. Nach der Einäscherung ist die Urne meist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.

Hinweis: Die waren ausgewählte 5 Fakten zum deutschen Bestattungsrecht. Für eine individuelle Abstimmung von Aufbahrung, Überführung und Trauer-Zeremonie kontaktieren Sie bitte den Bestatter Ihres Vertrauens.

Sie haben Lust auf noch mehr Wissenswertes?

Im RUHEBAUM-Magazin erfahren Sie in regelmäßigen Abständen Wissenswertes rund um die Themen „Sterben, Tod und Trauer“ sowie zu mehr als „nur“ 5 Fakten zum deutschen Bestattungsrecht. So finden Sie hier auch einen Artikel zu „kuriosen Fakten“.

Denn wussten Sie, warum Verstorbene mit den Füßen vorab aus dem Haus getragen werden, wieso schwarz als Trauerfarbe gilt und dass es tatsächlich eine Region gibt, wo das Sterben verboten ist? Auch zum Thema „Wald und naturnahe Bestattungen“ gibt es immer wieder wertvolle Impulse. Tragen Sie sich gerne in unseren Newsletter ein, um keinen Artikel zu verpassen.